AGB Kochschule Aachen

1.Geschäftsbedingungen
1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von Serviceleistungen/Dienstleistungen im
Gastronomiebereich(Kochschuleaachen) im unternehmerischen Verkehr.
2. Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
3. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der
Schriftform.
2.Vertragsabschluss
1.1 der Cateringvertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den
buchenden Kunden(Veranstalter) zustande, diese kann auch per Email erfolgen.
2.1.Warenangebot
Das Produkt-und das Dienstleistungsangebot von Kochschuleaachen kann sich saisonal-bedingt
ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich Kochschuleaachen einen
Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu
betrachten, wobei Kochschuleaachen gerne auf vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.
4.Leistungen, Preise, Zahlung
Kochschuleaachen ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der
Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an Kochschuleaachen verpflichtet. Dies gilt auch
für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Kochschuleaachen
an Dritte.
Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer
hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann
auch per FAX oder EMAIL erfolgen. Ein Verzug tritt –ohne weitere in Verzugssetzung –ab dem 11.
Tage ab Zugang der Rechnung ein.
Kochschuleaachen kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den
Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
Kochschuleaachen ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist
Kochschuleaachen berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum
Warenwertzzgl.10% zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift
abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger
Kochschuleaachen rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekannt
gegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

5.Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
Der Veranstalter ist verpflichtet, Kochschuleaachen gegenüber bei Auftragserteilung eine
voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
Alle Änderungen der Teilnehmerzahl sind Kochschuleaachen schriftlich mitzuteilen.
Größere Änderungen, sind spätestens 3 Wochen vor dem Event mit zu teilen.
Änderungen von 1-2 Personen reichen 3 Tage vorher.
Falls zu kurzfristig reduziert wird behalten wir uns vor die Fixkosten in Rechnung zu stellen.
Um den Ablauf zu garantieren, ist der der Kunde verpflichtet Kochschuleaachen über eigene
Veranstaltungsabläufe schriftlich zu informieren.
Verschieben sich die Veranstaltungszeiten können die Mehrkosten dafür zusätzlich in Rechnung
gestellt werden.
7.Rücktritt vom Vertrag
Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur
Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen
ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch Kochschuleaachen oder des Rücktritts aus
vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist
Kochschuleaachen berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei
der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
a)bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
b)bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller
Kostenprognose
c)bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
d)danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose)Speziell für die Veranstaltung
zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung
gestellt.
f)Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern,
Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen
Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden
Stornokosten
g)Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens Kochschuleaachen höhere Aufwendungen
erspart wurden, unbenommen. Kochschuleaachen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von Kochschuleaachen
können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
h)Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird
von Kochschuleaachen rückbestätigt. Kochschuleaachen, kann vom Vertrag zurücktreten, wenn a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt)
nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von
Kochschuleaachen in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In
diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
b)wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist, bei
Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit
8.Leistungen des Kunden
Bucht der Kunde eigene Räumlichkeiten oder stellt uns diese zur Verfügung, verpflichtet er sich dazu
alle nötigen öffentlichen Richtlinien zu beachten:
Brandschutz, Hygieneverordnung für Lebensmittel…….
9.Schäden
Werden Gegenstände, Material und Maschinen vom Kunden seinen Gästen oder dritten Beschädigt
behält sich Kochschuleaachen vor dieses in Rechnung zu stellen.
Kochschuleaachen haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch
oder Beschädigung.
10.Datenschutz
Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an
Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von Kochschuleaachen kann
der Veranstalter widersprechen.
Änderungen der AGB´s sind vorbehalten. Gerichtsstand, und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit
Kaufleuten ist Aachen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Datenschutz
, Inhaber: Andy Frings (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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